Martina Ly Kampmann

Dez 232021
 

Diese Seite wir nicht mehr gepflegt!

 

Das Jupf heißt jetzt Kinder- und Jugendreferat

und ist nun unter  www.ejubo.de zu erreichen!

 

 

 23.12.2021  Posted by on 23.12.2021 Kommentare deaktiviert für
Dez 062021
 

>> neu erzählt <<
Hast du eine Lieblingsgeschichte?
Du kennst sie fast auswendig und weißt genau,
wie sie ausgeht.
Hat sie ein Happyend? Würdest du das Ende
gerne mal anders erzählen?
Die Geschichte um die Geburt Jesu ist schon sehr alt.
Trotzdem feiern wir jedes Jahr Weihnachten.
Was macht diese Geschichte so besonders?

Wir laden dich herzlich ein, mit uns den Jump In
am 3. Advent zu feiern.

Sonntag, 12.12.2021 | 18 Uhr
Im Ev. Lutherkirche am Stadtpark| Klinikstr. 10

Weitere Infos: Ruth Ditthardt, 0234 – 962904-683, ruth.ditthardt@ekvw.de

Wir halten die 2G-Regel ein.  Schüler*innen dürfen kommen. Bitte bring deinen Nachweis mit.
Es gilt die allgemeine Maskentragepflicht.

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 06.12.2021  Posted by on 06.12.2021 Kommentare deaktiviert für Jump In Lutherkirche am Stadtpark
Nov 222021
 

Du bist konfirmiert und hast Lust in deiner vom Gemeinde ehrenamtlich zu sein?
Du bist im Konfiteam deiner Gemeinde oder willst dich dort engagieren?
Du willst Teil des KonfiCamp Teams 2022 sein und hierfür fit werden?
Dann komm zur Konfiteamschulung und erfahre spannende Dinge, lerne Neues und probiere dich kreativ aus.
Diese Schulung ist für alle offen, die sich in der Konfiarbeit engagieren oder engagieren wollen, ganz egal welche Vorerfahrung du hast.

Wir freuen uns auf dich!

Wann? 3. – 7. Januar 2022
Wo? Ev. Jugendbildungsstätte Hackhauser Hof
Bildungszentrum Jugendarbeit e. V.
Hackhausen 5 b, 42697 Solingen
Flyer zur Anmeldung herunterladen

 

 

 22.11.2021  Posted by on 22.11.2021 Kommentare deaktiviert für Konfiteam Schulung 2022
Nov 172021
 

Ein Abend, an dem der Dank im Mittelpunkt stehen sollte

Liebe Freundinnen und Freunde der Evangelischen Jugend,

nur noch wenige Tage und wir wollten im Lutherhaus in Stiepel gemeinsam Thanksgiving feiern, und einen unbeschwerten Abend bei leckerem Essen, guter Gemeinschaft, Musik und Tanz miteinander verbringen.

Im Blick auf die pandemische Lage haben wir uns schweren Herzens dazu entschlossen dem Wunsch der Kirchenleitung nachzukommen, auf eine kirchliche Veranstaltung mit eher geselligem Charakter zu verzichten, und sagen hiermit das Thanksgiving Dinner 2021 ab.

Wir tun dies in der Hoffnung, dass wir uns im kommenden Jahr keine Gedanken mehr darüber machen müssen, ob eine Präsenzveranstaltung stattfinden kann, sondern nur noch wie wir die Tische stellen, welches Essen es geben wird, und zu welcher Musik wir tanzen wollen.

 

Herzliche Grüße und ein „sorry“ aus tiefstem Herzen 

Rainer Blauth

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 17.11.2021  Posted by on 17.11.2021 Kommentare deaktiviert für Thanksgiving Dinner ist abgesagt
Nov 172021
 

Du arbeitest regelmäßig in deiner Gemeinde, OT oder fährst auf Konfi- oder Ferienfreizeiten mit und möchtest mehr wissen? Dann bist du richtig beim Grundkurs für die Juleica. Hier werden Mitarbeitende in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen für ihre Tätigkeiten qualifiziert.

Zentrale Themen der Ausbildung sind:
Gruppenentwicklungen, Leitungsverhalten, Zusammenarbeit im Team, Spielpädagogik, pädagogische und rechtliche Verantwortung, Kinderschutz und mehr.
Im Austausch mit den anderen Teilnehmenden bringst du deine Erfahrungen ein und nimmst ein volles Paket an Methoden, Wissen und Ideen für deine Praxis mit.
Dieser Kurs ist zentraler Bestandteil für die Beantragung der Jugendleiterkarte (Juleica).

Wie läuft es ab ?
Die 5 Module am Samstag sind Pflicht. Dazu kommen Wahlpflicht – Veranstaltungen, die die Ausbildung ergänzen. Mindestens ein großer oder zwei kleine Praxistage können gewählt werden. Die genauen Informationen gibt es am ersten Modultag.

Termine: Modul 1 – 15. Januar 2022
  Modul 2 – 12. Februar 2022
  Modul 3 – 12. März 2022
  Modul 4 – 9. April 2022
  Modul 5 – 14. Mai 2022
     
Wo?   Haus der Kirche, Westring 26 c, 44787 Bochum
Für   Mitarbeitende ab 16 Jahren
Kosten?   werden von der aej Bochum übernommen
Infos?   Kirstin  Zipproth, 962904 – 684, kirstin.zipproth@ekvw.de
Ruth Ditthardt, 962904-683, ruth.ditthardt@ekvw.de
Anmeldung   Flyer hier herunterladen
ausfüllen, einscannen und zurücksenden
Weitere Informationen bekommst du mit der Anmeldebestätigung.
     

 

 

 

 17.11.2021  Posted by on 17.11.2021 Kommentare deaktiviert für Juleica Grundkurs – Modul Modell
Okt 182021
 

>>Alles passiert <<
…wie es passieren muss?

Da wird jemand krank.
Hier zerbricht eine Freundschaft.
Dort stirbt sogar jemand.
Warum passieren all diese Dinge?
Und die viel wichtigere Frage ist:
Wie komme ich damit klar?
Um diese und weitere Fragen
wird es im diesen Jump In gehen.

Du bist herzlich eingeladen, mit uns den Jump In on tour zu feiern.

Sonntag, 07.11.2021 | 18 Uhr
Im Ev. Gemeindezentrum Eppendorf-Goldhamme | In der Rohde 6

Für den Jump In gilt die 3G-Regel.

 

Weitere Infos: Ruth Ditthardt, 0234 – 962904-683, ruth.ditthardt@ekvw.de

 

 18.10.2021  Posted by on 18.10.2021 Kommentare deaktiviert für Jump In on tour
Sep 022021
 

Der Jump In findet im Rahmen des diesjährigen Konfi XXL statt.

 

 

Samstag, 2. Oktober 2021

um 14 Uhr

in der Christuskirche, Platz des Europäischen Versprechens

 

 

 

 02.09.2021  Posted by on 02.09.2021 Kommentare deaktiviert für Jump In und Konfi XXL
Sep 012021
 

Träumst du auch davon mit deiner Konfi-Gruppe Konfi XXL-Champion 2021 zu werden? Du weißt gar nicht was das ist, Konfi XXL? Dann sprich deine Pfarrerin oder deinen Pfarrer wegen der Teilnahme eurer Konfi-Gruppe an und erlebe wie 150 Konfis aus verschiedenen Gemeinden aufeinandertreffen.
Zum Programm ist so viel schon einmal klar: vormittags gibt es spannende Workshops, bei denen ihr jede Menge neue Sachen entdecken könnt und nach einem Mittagssnack kämpft ihr in Teams um Ruhm und Ehre. Welche Gruppe wird Konfi XXL
Champion 2021?

Wann? Samstag, 2. Oktober  
Wo? Christuskirche, Haus der Kirche
Gemeindezentrum Pauluskirche
 
Für? Konfigruppen aus dem Kirchenkreis Bochum  
Mit? Kirstin Zipproth und Teamer*innen
 
     
 01.09.2021  Posted by on 01.09.2021 Kommentare deaktiviert für Konfi XXL
Mai 192021
 

Ich möchte mein Kind anmelden. Wie läuft das?

Sie füllen den Anmeldeflyer aus und schicken ihn per Mail oder Post an die angegebene Adresse. Dann erhalten Sie eine kurze Bestätigung per Mail. Einen Brief mit weiteren Informationen, sowie eine Zahlungsaufforderung und einige Unterlagen, die für uns wichtig sind, wie z. B. Notfallinformationen, erhalten Sie mit der Post.

Zu Beginn der Sommerferien bekommen Sie dann aber noch einen Brief, in dem alle wichtigen Infos zusammengefasst sind. Das ist nötig, da wir zum jetzigen Zeitpunkt noch keine definitiven Aussagen zu den Maßnahmen zum Schutz vor Covid-19 machen können.

 

So etwas wie das Day Camp gab es bisher noch nicht Bochum. Was passiert da eigentlich den ganzen Tag?

Die Kinder können in einem bestimmten Zeitraum am Morgen gebracht werden, so dass das Ankommen entspannt abläuft. Wir starten dann mit einem gemeinsamen Frühstück. Nach dem Frühstück treffen wir uns mit allen gemeinsam, singen Lieder und hören eine spannende Geschichte. In zwei Phasen am Tag (vormittags und nachmittags) gibt es dann eine Menge an kreativen, sportlichen und spaßigen Workshops und Spielen. Mittags gibt es ein gemeinsames Mittagessen. Zum Abschluss des Tages treffen wir uns alle noch einmal gemeinsam, blicken auf den Tag und verspeisen einen Snack, bevor Sie ihre Kinder wieder in Empfang nehmen können. Zwischendurch gibt es natürlich genug Zeit um auch einfach mal zusammen zu spielen oder sich auch ein bisschen auszuruhen.

 

Mein Kind hat Lebensmittelunverträglichkeiten. Was bekommen die Kinder zu essen? Kann mein Kind dennoch am Day Camp teilnehmen?

Die Kinder bekommen ein Frühstück, ein Mittagessen und einen Snack am Nachmittag. Frühstück und Snack werden direkt in unserer Campküche zubereitet, das Mittagessen, lassen wir aus Gründen der Covid-19 Prävention in diesem Jahr von einem Caterer liefern.

Wenn ihr Kind kein Schweinefleisch isst oder vegetarisch oder vegan isst, können Sie das in den Unterlagen, die Sie mit der Anmeldebestätigung bekommen, einfach vermerken.

Wenn Ihr Kind aufgrund von Unverträglichkeiten (Gluten, Laktose, Fructose o.ä.) eine bestimmte Kost benötigt, spreche Sie bitte vor der Anmeldung mit uns. Eine solche Unverträglichkeit ist kein Ausschlusskriterium. Gemeinsam können wir sicherlich eine Lösung finden, wie ihr Kind am Camp teilnehmen kann.

Melden Sie sich in einem solchen Fall bei Frau Mareike Hauer 0234/960904-687 oder mareike.hauer@kk-ekvw.de

 

Das Camp findet auf einer Wiese statt. Was wenn es in Strömen regnet oder brüllende Hitze ist?

Auf dem Campgelände bauen wir eine Vielzahl an Zelten und Unterständen auf. Diese schützen uns vor Regen und spenden bei Sonne ausreichend Schatten. Wichtig ist, dass Sie ihr Kind dem Wetter entsprechend mit Regenjacken und oder Sonnencreme ausstatten. Nähere Infos, was ihr Kind mitbringen soll, finden Sie in der Anmeldebestätigung.

 

Wir befinden uns mitten in der Corona Pandemie. Wie sollen da viele Kinder miteinander Spaß haben? Läuft das Ganze konform mit den Regeln?

Wir planen das Day Camp mit allen nötigen Sicherheitsmaßnahmen. Zum jetzigen Zeitpunkt planen wir mit ziemlich strengen Maßnahmen. Wir hoffen diese je nach Lage entsprechend lockern zu können, stellen uns aber auf strikte Maßnahmen ein. Genaue Informationen zu den endgültigen Maßnahmen vor Ort erhalten Sie in einem Brief am Anfang der Sommerferien. Wir planen unser Programm in Bezugsgruppen, es wird auf dem Gelände eine Pflicht zum Tragen von Masken geben, wir stellen genügend Möglichkeiten zum Händewaschen und –desinfizieren zur Verfügung.

Des Weiteren wird das Mittagessen von einem Caterer geliefert, damit auch dort die Hygienemaßnahmen sichergestellt werden. Wir planen außerdem die Durchführung eines verpflichtenden Schnelltests vor Betreten des Geländes. Abschließend setzen wir uns dafür ein, dass alle Mitarbeitenden zumindest eine Erstimpfung vor Beginn des Camps haben. So hoffen wir das Risiko möglichst gering zu halten.

 

Ich möchte mein Kind wieder abmelden. Kann ich die Anmeldung stornieren?

Sie können die Anmeldung ihres Kindes stornieren. Dafür melden Sie ihr Kind schriftlich per Mail bei Frau Martina Kampmann ab. Ab einem gewissen Zeitpunkt werden für Sie Stornokosten fällig.

Die Stornokosten sind wie folgt gestaffelt:

 

Bei Abmeldung bis zum 25.06. behalten wir 10% ein

Bei Abmeldung bis zum 05.07. behalten wir 20% ein

Bei Abmeldung bis zum 12.07. behalten wir 40% ein

Bei Abmeldung bis zum 19.07. behalten wir 50% ein

Bei Abmeldung nach dem 19.07. behalten wir 60% ein

Bei Nichtantritt ohne vorherige Abmeldung behalten wir 100% ein.

 

Ich habe weitere Fragen. Wo kann ich mich melden?

Wenn Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne in der Verwaltung bei Martina Kampmann (0234/962904-681)

der bei der Leitung Mareike Hauer (0234/962904-687).

Wir werden gerne Ihre Fragen beantworten.

 19.05.2021  Posted by on 19.05.2021 Kommentare deaktiviert für FAQs und wichtige Infos für das Day Camp
Mai 112021
 

Der Rat der Stadt Bochum hat auch in diesem Jahr beschlossen, dass der Ferienpass für alle Bochumer Kinder und Jugendliche kostenlos ist.

Auf den Verkauf des Ferienpass-Ausweises von 10,00 Euro wird verzichtet.

Unter Vorlage eines gültigen Schülerausweises oder eines vergleichbaren Dokuments (Schulbescheinigung, Kinderausweis oder eine entsprechende Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit bei Arbeitslosigkeit, alternativ nach Vorlage eine neutrale Bescheinigung vom Jugendamt) sollen alle Bochumer Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene bis zum vollendeten zwanzigsten Lebensjahr an den kostenlosen oder vergünstigten Angeboten des Ferienpass-Programmes teilnehmen können. Ein Ferienpass-Ausweis ist daher nicht erforderlich!

Ab dem 1. Juli werden alle weiteren Informationen unter Bochumer Ferienpass veröffentlicht.

 11.05.2021  Posted by on 11.05.2021 Kommentare deaktiviert für Ferienpass 2021 kostenlos
Apr 122021
 

Leider fällt die Mitarbeitendenwoche aus.

Das neue Konzept der Evangelischen Jugend Bochum wird auch am Themenbereich Mitarbeitendenbildung nicht spurlos vorbeigehen.
2021 gibt es eine Übergangsversion bei der man aber schon erkennen kann, in welche Richtung es zukünftig gehen wird und die Mitarbeitendenwoche 2021 gibt einen ersten Vorgeschmack auf das was kommt.
Es gibt verschiedene Bildungsangebote für unterschiedliche Zielgruppen, alle Teilnehmenden sind aber gemeinsam am selben Ort, erleben Gemeinschaft und nehmen an kursübergreifenden Angeboten teil.

Wir verbringen fünf Tage als Mitarbeitende der Evangelische Jugend Bochum zusammen und in unserer Unterschiedlichkeit erleben wir, dass sich alle für dieselbe Sache engagieren.

Wir freuen uns auf dich!

Wann? 11. – 15. Oktober
Wo? Jugendhof Palotti, Lennestadt
Für? Mitarbeitende ab 16 Jahren (JuLeiCa)
und Mitarbeitende nach der Konfirmantion (Konfiteam)
Mit? dem Team des Jugendpfarramtes
Flyer zur Anmeldung herunterladen

 

Konfiteam kick-off                         

Wir sind in den Startlöchern für das Konficamp 2022. Du bist im Konfiteam deiner Gemeinde oder willst dich dort engagieren? Du hast Lust dich an der Entwicklung des Bochumer Konfi camp 2022 zu beteiligen? Du willst Teil des Konfi camp Teams 2022 sein und hierfür fit werden? Dann komm zum Konfiteam Kick-off in der  Mitarbeitendenwoche und erfahre spannende Dinge, lerne neues und probiere dich kreativ aus.

Kosten für  Konfiteam Kick-off: 50 € (Frag in deiner Gemeind nach der Kostenübernahme.) Fragen hierzu beantwortet Rainer Blauth 0234-962904682

 

Juleica Grundkurs 2021                

Du arbeitest regelmäßig in deiner Gemeinde, OT oder fährst auf Konfi- oder Ferienfreizeiten mit und möchtest mehr wissen? Dann bist du richtig beim Grundkurs in der Mitarbeitendenwoche. Hier werden Mitarbeitende in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen für ihre Tätigkeiten qualifiziert. Zentrale Themen der Ausbildung sind:
Gruppenentwicklungen, Leitungsverhalten, Zusammenarbeit im Team, Spielpädagogik, pädagogische und rechtliche Verantwortung, Kinderschutz und mehr.
Im Austausch mit den anderen Teilnehmenden bringst du deine Erfahrungen ein und nimmst ein volles Paket an Methoden, Wissen und Ideen für deine Praxis mit.
Dieser Kurs ist zentraler Bestandteil für die Beantragung der Jugendleiterkarte (Juleica). Fragen hierzu beantwortet Ruth Ditthardt 0234-962904683

Was heißt JuleiCa?
die JuLeiCa (Jugendleiterkarte) erhält, wer einen Kurs für Leiterinnen von Gruppen, Freizeiten und Treffs abgeschlossen hat und kontinuierlich ehrenamtlich tätig ist.
Die JuLeiCa dient als Nachweis für
einen qualifizierten Ausbildungskurs. Der Grundkurs ist die Grundlage für die JuLeiCa und umfasst zwei Wochenenden oder 5 Tage und einen Erste-Hilfe-Kurs. Zusätzlich muss ein Methodenseminar innerhalb eines Jahres belegt werden. Je nach Tätigkeitsbereich kann gewählt werden: Ein Methodenseminar wie Step (Seminartag Erlebnis-Pädagogik) Impulstag Freizeiten oder ein anderer Praxistag. Das Ausbildungskonzept kann bei uns angefordert werden.

Kosten für die Juleica-Schulung werden von der AEJ übernommen

 

 12.04.2021  Posted by on 12.04.2021 Kommentare deaktiviert für Bochumer Mitarbeitendenwoche 2021
Apr 122021
 

am 25. April 2021

>> w.w.j.d. <<

In unserem Jump In geht es um die Frage:

„Was würde Jesus dazu sagen?“

Fragen, die uns das Leben stellt, helfen uns, Orientierung zu finden. Und wir glauben, dass wir hier viel von Jesus lernen können.

eure Fragen an Jesus, die du uns eingesendet hast, werden heute beim Jump In  eingespielt.  

Wir sind schon sehr gespannt darauf.

 12.04.2021  Posted by on 12.04.2021 Kommentare deaktiviert für Jump In online
Apr 012021
 

Mit dem Fachtag möchten wir uns gemeinsam mit Haupt- und Ehrenamtlichen auf den Weg zu einer rassismuskritischen interkulturellen Öffnung in der Ev. Jugend von Westfalen begeben!

Persönliche Erfahrungsberichte, Vorträge und praxisorientierte Workshops werden uns mit ins Thema nehmen. Fragen, mit denen wir uns befassen wollen, sind: Wie steht es eigentlich um ev. Jugendarbeit in der Migrationsgesellschaft? Wie kann Teilhabe von allen Jugendlichen – unabhängig ihrer Herkunft – gelingen? Was bedeutet ein rassimuskritischer Ansatz für uns als ev. Jugend von Westfalen?

(*Happyland bezeichnet den Zustand, in dem weiße Menschen leben, bevor sie sich bewusst mit Rassismus auseinandersetzen.)

Wann? Samstag, 8. Mai von 10 – 15:30 Uhr
Wo? ONLINE ZOOM
 
Kosten? keine  
Leitung? Annika Huneke (Amt für Jugendarbeit Villigst)
Kooperation mit dem Arbeitskreit IKIR (Interkultur, Interreligiös)
Anmeldung Kerstin Raczak im Jupf (Integrationsagentur)
Weitere Infos: hier  

 

Kosten:  keine

 01.04.2021  Posted by on 01.04.2021 Kommentare deaktiviert für ONLINE – Fachtag Ev. Jugend im Happyland*? Rassismus erkennen und durchkreuzen!
Mrz 032021
 

Wer in der Passionszeit für sich einen kleinen Kreuzweg durch die Stadt gehen möchte, kann das als Actionbound vom 25.3. – 2.4. machen.

Der Arbeitskreis für den Ökumenischen Jugendkreuzweg hat gerade diesen Weg vorbereitet.

Der Weg führt euch vom Schauspielhaus über die Innenstadt bis zur Castroper Straße und wieder zurück.

 

 

 

Du brauchst nur die App herunterladen und den QR-Code scannen und schon gehts los.

Eine genaue Anleitung findest du hier .

 

 

 

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 03.03.2021  Posted by on 03.03.2021 Kommentare deaktiviert für Ökumenischer Jugendkreuzweg 2021
Mrz 022021
 

In der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auf Freizeiten, bei Ausflügen und Projekten oder selbst in einer Gruppenstunde  können unvorhergesehene Situationen entstehen, in denen man als Ersthelfer*in gefordert ist. Du lernst den Ablauf für Sofortmaßnahmen und Techniken für die erste Hilfe kennen und vertiefst sie mit praktischen Übungen. Ein Referent des Deutschen roten Kreuzes wird diese Ausbildung durchführen und auf spezifische Fragen aus der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen eingehen.
Am Ende erhältst du ein Zertifikat über die Teilnahme.
Dieser Kurs ist Bestandteil für die Juleica. Ebenso kannst du diesen Kurs für deinen Führerschein oder den  Rettungsschwimmer verwenden.
Daneben empfehlen wir in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen eine Auffrischung alle 2 Jahre.

Wann?     
22. Mai oder 3. Juli, jeweils von 9-16:30 Uhr
 
Wo? Im Haus der Kirche, Westring 26 c, Bochum
 
Kosten? keine  
Für? Mitarbeitende ab 14 Jahren  
Mit? Mareike Hauer und einem Referenten des DRK  
     

Vor Ort werden Schnelltests gemacht. Es können aber auch eigene Tests mitgebracht werden, die nicht älter als 48 Stunden sein dürfen.

 02.03.2021  Posted by on 02.03.2021 Kommentare deaktiviert für Erste-Hilfe-Kurs
Mrz 012021
 

>> echt stabil <<

am Sonntag, 7. März 2021

ab 18:00 Uhr online

Herzliche Einladung!

Feiert wieder den Jump In online mit.
Dieses Mal hat das Jugendmitarbeitenden – Team in Dahlhausen den Jump In vorbereitet.
Corona bringt seit mehr als einem Jahr alle Planungen ins Wanken.
Nichts scheint mehr sicher.
Dabei sehnen wir uns nach Verlässlichkeit.
Der Wackelturm aus Klötzchen, die fehlen und Klötzchen die bleiben, wird ein Bild dafür sein.
Die Konfirmand*innen der Gemeinde haben sich hier mit eingebracht.

Wir freuen uns, wenn ihr einfach dort, wo ihr sein könnt, den Jump In Gottesdienst mitfeiert.

Für das Team: Ruth Ditthardt

 01.03.2021  Posted by on 01.03.2021 Kommentare deaktiviert für Jump In online on tour am 7. März
Feb 252021
 
wonder me – das digitale Stehcafé
am 10.03. um 10 Uhr
 
Mit: Barbara Eggers geschäftsführende Jugendreferentin aus dem Kirchenkeis Gelsenkirchen Wattenscheid
Dies ist eine digitale Veranstaltung, die Zugangsdaten können im Ev. Jugendpfarramt  angefragt werden.
 
 

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 25.02.2021  Posted by on 25.02.2021 Kommentare deaktiviert für Konfi digital
Feb 132021
 

Auf den Notfall vorbeitet

Eine Vielzahl von Haupt- und Ehrenamtlichen ist das ganze Jahr über zusammen mit Kindern und Jugendlichen auf Freizeiten unterwegs oder vor Ort.

Dabei kann es in seltenen Fällen dazu führen, mit echten Notfällen konfrontiert zu werden.
Während nun organisatorische Dinge zu klären sind, behält man meist weiterhin die Verantwortung der Gruppe, die den Notfall vielleicht sogar mitbekommen hat.

An diesem Abend wird Notfallseelsorger Hajo Witte seine Erfahrungen mit uns teilen und uns Tipps im Umgang mit Kindern und Jugendlichen in Notfallsituationen geben. Aufgrund der hohen Nachfrage, wird die Veranstaltung in diesem Jahr zweimal angeboten.

Wann?
2 x mittwochs, 19. und 26. Mai, jeweils von 19 – 21 Uhr
 
Wo? Im Haus der Kirche, Westring 26 c, Bochum
 
Kosten? keine  
Für? alle Interessierten ab 16 Jahre  
Mit? Hajo Witte und Mareike Hauer  
     
  die Anmeldung herunterladen  
 13.02.2021  Posted by on 13.02.2021 Kommentare deaktiviert für Krisenfälle auf Freizeiten
Feb 122021
 

Die Begriffe „Kindeswohl“ und „Sexualisierte Gewalt“ tauchen immer wieder in den Medien auf. Aber was hat das mit der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu tun? Was hat das mit Freizeiten, Konfifahrten oder anderen Veranstaltungen der Evangelischen Jugend zu tun?

Damit wollen wir uns an diesem Fachtag befassen und für dieses wichtige Thema sensibilisieren.
Dieser Fachtag kann für die JuLeiCa-Schulung angerechnet werden.

Wann? Samstag, 27. Februar, von 10 – 13 Uhr
Wo? Im Haus der Kirche, Westring 26 c, Bochum
Kosten? keine
Für? Alle Interessierten ab 16 Jahren
   
  die Anmeldung herunterladen
 12.02.2021  Posted by on 12.02.2021 Kommentare deaktiviert für Fachtag Kindeswohl und Prävention gegen Sexualisierte Gewalt
Feb 122021
 

Ein neues Kapitel beginnt

Wir werden einen komprimierten Schnuppertag durchführen.

Die angemeldeten Nachwuchsmitarbeiter*innen treffen sich am Samstag im Jugendpfarramt. Danach werden wir unser gesamtes Programm nach draußen in den Hof am Haus der Kirche verlegen. Für die Verpflegung sorgen wir.

 

Da in der schwierigen Phase der Pandemie der Schnupperkurs nicht im üblichen Umfang angeboten werden kann und durch die Verschiebung von Konfirmationen auf die Zeit nach dem Sommer sich für viele die Konfi-Zeit verlängert hat, werden wir in der Mitarbeitendenwoche in der 1. Woche der Herbstferien (11.-15.10.21) den Schnupperkurs mit einbauen.

Bitte sprecht die Jugendlichen, die in die ehrenamtliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen einsteigen möchten, an und ladet sie schon mal zur Mitarbeiterwoche im Herbst ein.

 

Infos und Rückfragen. Ruth Ditthardt

 

Wir freuen uns auf dich!

Wann? Samstag, 29. Mai  von 9 – 17 Uhr
Wo? in einem Gemeindehaus in Bochum
Kosten? 10 € (frag in deiner Gemeinde nach einem Zuschuss)
Für? Jugendliche im Alter von 13-15 Jahren
Mit? dem Team vom Jugendpfarramt
Wichtig: Es müssen mindestens 12 Teilnehmende sein!
Anmeldung: hier herunterladen
  und bis spätestens zum 14. Mai zurücksenden
 12.02.2021  Posted by on 12.02.2021 Kommentare deaktiviert für Schnupperkurs
Feb 102021
 

Am 3. Juni hätten wir gerne den Jugendtag zusammen mit Euch gefeiert.

Das ist noch nicht möglich, aber den Jump In open air können wir wieder gemeinsam feiern!

Es wird um Lebensträume gehen. Träume gehören zum Menschsein. Sie helfen zum Einen, unsere Seele in Balance zu bringen. Zum Anderen bringen Lebensträume uns in Bewegung. Viele Erfindungen oder Errungenschaften der Menschheit gäbe es nicht, wenn es nicht die Träumerinnen und Träumer gegeben hätte. Und manchmal teilt sich Gott auch über Träume mit.

Wir laden Euch herzlich ein!

Kommt zum Jump In open air am 3. Juni um 18:00 Uhr

in den Hof der Lutherkirche am Stadtpark.

Noch müssen wir das Hygienekonzept zum Schutz aller beachten. Das bedeutet für uns:

Alle Jump In – Mitarbeitenden sind getestet.

Alle Gäste melden sich vorher schriftlich bis 2. Juni an bei ruth.ditthardt@kk-ekvw.de

Die Kontaktdaten werden für eine eventuelle Nachverfolgung erfasst. Alle tragen auch während des Gottesdienstes medizinische Masken. Alle, die nicht zu einem Haushalt gehören, halten den Abstand von 1,5 Metern ein. Händedesinfektion steht an den Eingängen für alle bereit.

Auf gemeinsames Singen müssen wir noch verzichten.

 

Wir sind überzeugt, dass wir trotzdem einen anregenden Jugendgottesdienst mit der Jump In Band feiern können.

Infos bei:

Ruth Ditthardt, 0234-962904-683 oder ruth.ditthardt@kk-ekvw.de

 10.02.2021  Posted by on 10.02.2021 Kommentare deaktiviert für Jump In open air am 3. Juni 2021 (Fronleichnam)
Feb 102021
 

Einladung zum Mitmachen!

Liebe Bochumer Kolleg*innen in den Gemeinden und im Schuldienst, liebe Mitarbeitende in der Konfi-Arbeit,

der nächste „Jump In“-Jugendgottesdienst findet digital am 7. März statt. Zusammen mit Ruth Ditthardt vom Ev. Jugendpfarramt bereiten wir ihn mit dem Dahlhauser Jugendmitarbeitenden-Team vor, u. a. mit einer Aktion zu „Charts der Lieblings-Bibelsprüche“.

Dazu gibt es eine Umfrage mit einer üppigen Auswahl an bekannten biblischen Sprüchen, zu der möglichst viele Bochumer Konfis, Jugendliche, Jugendmitarbeiter*innen, usw. eingeladen werden. Vielleicht finden die älteren Konfis und die bereits Konfirmierten dort ihren Konfirmationsspruch (wieder). Für andere ist diese Umfrage möglicherweise auch ein Anreiz, sich auf die Suche zu begeben.

Bitte gebt doch die vorbereitete Nachricht an eure Konfirmand*innen, Jugendliche, Jugendmitarbeiter*innen und sonstige mögliche Interessierte weiter.

Dazu die Info-Datei zur Umfrage hier herunterladen und versenden.

Die Umfrage läuft bis Donnerstag, 25. Februar.

Danke für eure Unterstützung!

Herzliche Grüße
Andreas Menzel
Die Umfrage habe ich über „Google forms“ erstellt (auf diesem Weg ein herzliches Dankeschön an Till für die inspirierende Fortbildung dazu :-))

 

 10.02.2021  Posted by on 10.02.2021 Kommentare deaktiviert für Jump In online on tour am 7. März
Feb 092021
 

Was können Gemeinden ihren Konfis in dieser Zeit an religionspädagogischen Elementen anbieten, ohne dass die Jugendlichen zu Hause vor einem Bildschirm sitzen müssen? 

„Actionbound“ bietet dazu eine Möglichkeit.  

Mit dem Programm lassen sich Rallyes erstellen, die allein oder in Kleingruppen an einem ausgesuchten Ort zu beliebiger Zeit mit Hilfe einer Handy-App gespielt werden können. Die sogenannten „Bounds“ ähneln einer Schnitzeljagd, werden aber mit multimedialen Elementen, wie QR-Codes, Videos, GPS und mehr ergänzt.  

Dass damit auch religionspädagogische Themen originell aufbereitet werden können, wird Holger Dirks, Jugendpfarrer im Kirchenkreis Gelsenkirchen und Wattenscheid, in einem Webinar per Zoom vorstellen. 

Die Einführung in Actionbound beinhaltet einen Überblick über die Möglichkeiten der App, Fragen zur Lizenzverwaltung und kurze praktische Übungen. Vorkenntnisse oder Lizenzen sind nicht nötig.  

 09.02.2021  Posted by on 09.02.2021 Kommentare deaktiviert für Einführung in Actionbound – Digitale Schatzsuche für Konfi- und Jugendarbeit
Feb 092021
 

Workshop: Fotos für die Öffentlichkeitsarbeit

Oft ist es nur ein Augenblick der eingefangen werden will. Da wir heute meistens unser Smartphone griffbereit haben, habt ihr in diesem Workshop die Möglichkeit zu erfahren, wie man mit dem Smartphone ansprechende Fotos macht und diese anschließend für unterschiedliche Zwecke einsetzen und veröffentlichen kann.
Wir werden uns mit dem nötigen Datenschutz und ein wenig Theorie beschäftigen und genug Zeit haben, um mit dem eigenen Smartphone verschiedene Techniken auszuprobieren. Bitte unbedingt das eigene Handy mit vollem Akku mitbringen!

Wann? Termin im Herbst /wird noch bekannt gegeben
Wo? Ev. Kirchgengemeinde Stiepel, Lutherhaus, Kemnader Str. 127, 44797 Bochum
Kosten?    15 €
(kostenfrei für Mitarbeitende der Ev. Jugend Bochum)
Für? alle interessierten Ehrenamtlichen ab 13 Jahren
Mit? Katja Roßbach, Mareike Hauer
   
  Anmeldung (ausfüllen am PC und unterschrieben ans Jugendpfarramt senden)
 09.02.2021  Posted by on 09.02.2021 Kommentare deaktiviert für Augenblick mal!
Feb 082021
 

Mitarbeitendenforum 2021

Wir schaffen Raum für Begegnung, Austausch, Information, kreatives Denken, für Fragen, Kritik und Anregungen. Impulse von außerhalb unseres Kirchenkreises werden unseren Horizont weiten und unser Miteinander bereichern“.

Mit dabei sind an diesem Tag Daniel Rempe und Anja Lukas Larsen vom Amt für Jugendarbeit der EKvW.

Eingeladen sind alle die sich bereits im Bereich von Evangelischer Jugend Bochum engagieren oder sich für die Zukunft der Evangelischen Jugend in Bochum interessieren.

In Anbetracht der aktuellen Situiation findet diese Veranstaltung digital statt.

Damit wir das ganze besser planen können, bitten wir um vorherige Anmeldung.

Dazu bitte diesem  Link folgen:

 

Wann? Samstag, 20. Februar
Wo? digital
Kosten? keine

 

 08.02.2021  Posted by on 08.02.2021 Kommentare deaktiviert für Kinder und Jugendliche sind die Zukunft der Kirche!
Jan 312021
 

 

 

Leider lässt Corona noch immer keine Begenungen zu.

Aber wir möchten dich trotzdem herzlich einladen zu unserer kleinen Andacht.

 

 

 

 

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 31.01.2021  Posted by on 31.01.2021 Kommentare deaktiviert für Jump In 31.01.21
Jan 152021
 

1. Abschluss des PauschalreisevertragesAnmelde-u.Teilnahmebedingungen_Stand-7.18

Mit der Anmeldung wird dem Evangelischen Jugendpfarramt Bochum als Veranstalter der Ferienfreizeit vom Anmeldenden der Abschluss eines Pauschalreisevertrags aufgrund der in der Ausschreibung genannten Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen verbindlich angeboten. Der Anmeldende ist an sein Angebot für die Dauer von 14 Tagen ab dessen Eingang beim Veranstalter gebunden.

Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem vom Veranstalter hierfür vorgesehenen Formular; Anmeldungen per Telefon oder auf elektronischem Wege werden nicht angenommen. Bei Minderjährigen ist sie von einem Personensorgeberechtigten zu unterschreiben. Mit dem Eingang einer Teilnahmebestätigung des Veranstalters beim Anmeldenden kommt der Pauschalreisevertrag zustande. Sollte die Ferienfreizeit bereits voll belegt sein oder der Teilnahme sonstige Gründe entgegenstehen, wird der Anmeldende umgehend benachrichtigt.

Dokument hier herunterladen.

2. Bezahlung

Eine Anzahlung in Höhe von 50,00 € pro angemeldete/n Teilnehmer/in ist bis spätestens eine Woche nach Erhalt der Teilnahmebestätigung des Veranstalters sowie des Sicherungsscheins fällig. Der restliche Reisepreis ist, sofern in der Ausschreibung nichts Abweichendes vermerkt ist, spätestens drei Wochen vor Beginn der Ferienfreizeit fällig, in keinem Fall aber vor Ablauf der Frist nach Ziffer 6 f dieser Bedingungen. Bei Buchungen kürzer als drei Wochen vor Beginn der Ferienfreizeit bzw. nach Ablauf der Frist nach Ziffer 6 f ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig.

Zahlungen sind auf das folgende Konto des Veranstalters zu leisten:

Evangelischer Kirchenkreis Bochum Freizeiten
S
parkasse Bochum
IBAN: DE52 4305 0001 0001 5306 90
BIC: WELADED1BOC

Der Veranstalter bittet, beim Verwendungszweck der Zahlung unbedingt die in der Ausschreibung angegebene Freizeitnummer und den Namen des / der Teilnehmenden anzugeben. Barzahlungen werden vom Veranstalter nicht entgegen genommen.

3. Vertragliche Leistungen, Leistungs- und Preisänderungen

Der Umfang der vereinbarten Leistungen sowie der beidseitigen Rechte und Pflichten ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Ausschreibung, den evtl. ergänzenden Angaben auf der Homepage des Veranstalters, den Angaben in der Fahrtanmeldung, der Teilnahmebestätigung sowie dieser Bedingungen.

Dem Veranstalter bzw. den Leitenden und Betreuenden der Ferienfreizeit obliegt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Aufsichtspflicht über die minderjährigen Teilnehmenden. Dem Anmeldenden ist bekannt, dass hierfür möglichst schon vorab eine genaue Kenntnis etwaiger besonderer Umstände (z. B. Krankheiten, Notwendigkeit einer Medikamenteneinnahme, spezielle Nahrungsbedürfnisse) der Teilnehmenden erforderlich ist; er verpflichtet sich daher, dem Veranstalter diese Informationen auf dem vom Veranstalter hierfür vorgesehenen Formular mitzuteilen.

Der Veranstalter kann nach Vertragsabschluss Änderungen und Abweichungen von einzelnen Leistungen oder Pflichten vornehmen, wenn diese nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Ferienfreizeit nicht beeinträchtigen oder sonst für den / die Teilnehmenden zumutbar sind. Der Veranstalter behält sich Erhöhungen des ausgeschriebenen oder vereinbarten Reisepreises aufgrund einer bei Vertragsschluss noch nicht eingetretenen oder für ihn nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten, der Steuern oder Abgaben für bestimmte Reiseleistungen oder der für die betreffende Ferienfreizeit geltenden Wechselkurse vor. Im Falle der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 8 % hat der Veranstalter den Anmeldenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Fahrtantritt, davon in Kenntnis zu setzen; spätere Änderungen sind nicht zulässig.

Der Anmeldende ist dann berechtigt, unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Ferienfreizeit zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, ihm eine solche aus seinem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Er hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.

Ebenfalls kann der Anmeldende eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit die vorgenannten Kosten, Steuern, Abgaben oder Wechselkurse zu niedrigeren Kosten für den Veranstalter führen. Hat der Anmeldende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag bezahlt, ist der Mehrbetrag vom Veranstalter zu erstatten. Entstandene Verwaltungsausgaben können vom Erstattungsbetrag abgezogen werden; diese sind vom Veranstalter auf Verlangen nachzuweisen. Leistungs- und Preisänderungen sind dem Anmeldenden auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich mitzuteilen.

4. Teilnahme eines Ersatzreisenden

Der / die Teilnehmende kann sich bis zum Beginn der Ferienfreizeit durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den in der Ausschreibung angegebenen besonderen Fahrterfordernissen genügt und seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. In diesem Fall wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € berechnet.

5. Rücktritt des Anmeldenden vor Reisebeginn

Der Anmeldende kann jederzeit vor Beginn der Ferienfreizeit vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Bei Minderjährigen muss der Rücktritt von einem Personensorgeberechtigten erklärt werden. Die bloße Nichtzahlung des Reisepreises ist keine Rücktrittserklärung.

Tritt der Anmeldende vom Pauschalreisevertrag zurück oder tritt der / die Teilnehmende die Ferienfreizeit nicht an, so kann der Veranstalter einen angemessenen pauschalen Ersatz für seine getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen unter Berücksichtigung einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung verlangen. Dieser beträgt bei einem Rücktritt:

a) bei Gruppen-Busreisen (Reisebus oder Kleinbus/Bulli)

bis 31 Tage vor Fahrtbeginn:       5 % des Reisepreises
bis 14 Tage vor Fahrtbeginn:     30 % des Reisepreises
bis 7 Tage vor Fahrtbeginn:      50 % des Reisepreises
ab 7 Tage bis zum Fahrtbeginn: 65 % des Reisepreises
ab 2 Tage bis zum Fahrtbeginn: 80 % des Reisepreises
und bei Nichtantritt zur Fahrt:     90 % des Reisepreises.

b) bei Gruppen-Flugreisen und Gruppen-Zugreisen
bis 31 Tage vor Fahrtbeginn:     20 % des Reisepreises
bis 14 Tage vor Fahrtbeginn:     35 % des Reisepreises
bis 7 Tage vor Fahrtbeginn:      50 % des Reisepreises
ab 7 Tage bis zum Fahrtbeginn: 65 % des Reisepreises
ab 2 Tage bis zum Fahrtbeginn: 80 % des Reisepreises
und bei Nichtantritt zur Fahrt:     90 % des Reisepreises.

c) bei Reisen mit eigener Anreise und sonstige Reisen
bis 31 Tage vor Fahrtbeginn:       5 % des Reisepreises
bis 14 Tage vor Fahrtbeginn:     20 % des Reisepreises
bis 7 Tage vor Fahrtbeginn:      40 % des Reisepreises
ab 7 Tage bis zum Fahrtbeginn: 50 % des Reisepreises
ab 2 Tage bis zum Fahrtbeginn: 60 % des Reisepreises
und bei Nichtantritt zur Fahrt:     90 % des Reisepreises.

Dem Anmeldenden wie auch dem Veranstalter bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Veranstalter überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden geringer oder höher ist als die pauschale Entschädigung. Der Veranstalter ist auf Verlangen des Anmeldenden bzw. des Teilnehmenden verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen.

6. Rücktritt des Veranstalters vor Reisebeginn

Der Veranstalter kann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten

a) wenn der Anmeldende die Teilnehmerinformationen ungeachtet der ihm hierfür gesetzten Frist und einer schriftlichen Nachfrist von mindestens einer Woche nicht beim Veranstalter einreicht.

b) bis eine Woche nach Erhalt der Teilnehmerinformationen, wenn für ihn erkennbar ist, dass – etwa aus medizinischen, gesundheitlichen, pädagogischen oder aus Gründen der Aufsichtsführung – die Teilnahme der angemeldeten Person mit einem nicht vertretbaren Risiko für den betreffenden Teilnehmenden, die anderen Teilnehmenden oder den Veranstalter verbunden ist.

c) wenn der / die Teilnehmende ohne ausreichende Entschuldigung nicht an dem / den vom Veranstalter mitgeteilten Vorbereitungstag/en teilnimmt.

d) wenn der Anmeldende oder der / die Teilnehmende seine vertraglichen Pflichten nicht einhält, insbesondere der Reisepreis nicht fristgerecht (Anzahlung und Restzahlung) bezahlt wird;

e) beim Bekanntwerden für die Aufsichtsführung oder die Durchführung der Ferienfahrt wesentlicher persönlicher Umstände des / der Teilnehmenden nach Abschluss des Pauschalreisevertrages, wenn durch diese eine geordnete oder sichere Durchführung der Ferienfreizeit für den / die Teilnehmende oder die anderen Teilnehmenden nicht gewährleistet ist.

f) bis zu 28 Tage vor Reisebeginn, wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl für die betreffende Ferienfreizeit nicht erreicht wird. Der / die Anmeldende ist dann berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Ferienfreizeit zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, ihm eine solche aus seinem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten.

In allen anderen Fällen wird der etwa schon geleistete Reisepreis in voller Höhe zurückerstattet, weitere Ansprüche des Anmeldenden sind ausgeschlossen.

7. Kündigung des Veranstalters

Der Veranstalter bzw. die Leitenden der Ferienfreizeit als dessen bevollmächtigte Vertreter/innen können den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der / die Teilnehmende die Durchführung der Ferienfreizeit ungeachtet einer Abmahnung der Freizeitleitung so nachhaltig stört, dass der Veranstalter seine Aufsichtspflicht gegenüber den Teilnehmenden der Ferienfreizeit oder die weitere schadensfreie Durchführung der Ferienfreizeit nicht mehr gewährleisten kann oder wenn sich der / die Teilnehmende ungeachtet einer Abmahnung der Freizeitleitung sonst in einem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Pauschalreisevertrages gerechtfertigt ist.

Die Kosten für die vorzeitige Rückbeförderung des / der Teilnehmenden nach einer Kündigung sowie weitere damit im Zusammenhang anfallende Kosten werden dem Anmeldenden bzw. den Personensorgeberechtigten in Rechnung gestellt. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf den vollen Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer Erstattung oder einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.

8. Versicherungen

Der Veranstalter hat für die Teilnehmenden während der Dauer der Ferienfreizeit eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Letztere tritt jedoch nur bei Schäden gegenüber Dritten ein, nicht bei Schäden, die sich die Teilnehmenden untereinander zufügen und gilt nur subsidiär zu anderen bestehenden Versicherungen. Kein Versicherungsschutz besteht bei Ansprüchen aus dem Verlust oder Abhandenkommen von Sachen aller Art. Der Veranstalter empfiehlt ggf. den Abschluss eigener zusätzlicher Versicherungen (Reiserücktrittskosten, Reisegepäck, Haftpflicht, Auslandskrankenschutz etc.), um die mit der Anmeldung / Teilnahme an der Ferienfreizeit verbundenen Risiken zu mindern.

9. Pass- und Visavorschriften

Der Veranstalter verpflichtet sich, deutsche Staatsangehörige oder Staatsangehörige des Staates, in dem die Ferienfreizeit angeboten wird, bei Auslandsreisen über geltende Pass- und Visavorschriften zu informieren, für Angehörige anderer Staaten erteilt das zuständige Konsulat Auskunft. Für die Erfüllung behördlicher Auflagen, Zoll- und Gesundheitsvorschriften sowie die Beschaffung der notwendigen Reisedokumente ist, sofern dies der Veranstalter nicht ausdrücklich übernommen hat, der Anmeldende selbst verantwortlich. Der Veranstalter haftet nicht für unvorhersehbare Verzögerungen der diplomatischen Vertretungen bei der Ausstellung von Reisedokumenten und beim Zugang, sofern ihn nicht ein eigenes Verschulden trifft.

10. Haftung des Veranstalters

Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden des/der Teilnehmenden, die nicht Körperschäden sind, ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Reisepreises, soweit ein solcher Schaden vom Veranstalter nicht schuldhaft herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei Schäden durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt, durch vorwerfbar fehlerhafte Angaben in der Fahrtanmeldung oder infolge von vorwerfbaren Verstößen des / der Teilnehmenden gegen Anordnungen der Freizeitleitung übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung. Er haftet auch nicht für Schäden, Krankheit, Unfall oder Verlust von Gegenständen, die durch fahrlässiges Verhalten des / der Teil-nehmers/in verursacht werden.

Der Veranstalter haftet ferner nicht für Leistungsstörungen, Personen-, Sach- oder Vermögensschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

11. Obliegenheiten des Anmeldenden und des Teilnehmenden

Bei auftretenden Schwierigkeiten ist jeder / jede Teilnehmende verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zu deren Behebung beizutragen und evtl. Schäden für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten.

Er / sie ist verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Leitung der Ferienfreizeit oder dem Veranstalter mitzuteilen und dieser eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von der Leitung der Ferienfreizeit oder vom Veranstalter ernsthaft verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Pauschalreisevertrags durch ein besonderes Interesse des Teilnehmenden gerechtfertigt wird. Kommt ein / eine Teilnehmende dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nach, so stehen ihm / ihr oder dem Anmeldenden Ansprüche insoweit nicht zu.

Die Leitung der Ferienfreizeit ist beauftragt und verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen, soweit dies möglich und zumutbar ist. Ansprüche des Anmeldenden wegen Reisemängeln nach den §§ 651 i bis j des Bürgerlichen Gesetzbuches verjähren nach Ablauf von zwei Jahren ab dem vertraglich vorgesehenen Ende der Ferienfreizeit.

12. Datenschutz

Der Veranstalter versichert die vertrauliche Behandlung der Daten der Anmeldenden und der Teilnehmenden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie die Löschung der Daten, sofern diese nicht mehr für die Abwicklung der Ferienfreizeit erforderlich sind. Er erteilt dem Anmeldenden auf Anfrage Auskunft, welche seiner Daten bei ihm gespeichert sind. Die Verwendung von Daten zu Werbezwecke oder die Weitergabe von Daten an Dritte ohne Einwilligung des Anmeldenden ist ausgeschlossen außer an Unternehmen und Personen, die mit der Erbringung von Leistungen im Rahmen der Ferienfreizeit beauftragt sind.

13. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Pauschalreisevertrags oder dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach deutschem Recht. Gerichtsstand des Veranstalters ist Bochum.
Stand: 01.07.2018

 

Veranstalter: Evangelisches Jugendpfarramt Bochum
vertreten durch den Superintendenten Dr. Gerald Hagmann
Westring 26 a
44787 Bochum

 15.01.2021  Posted by on 15.01.2021 Kommentare deaktiviert für Anmelde- und Teilnahmebedingungen für Ferienfreizeiten
Jan 142021
 

Jeder Tag ein neues Abenteuer

Sei dabei, beim 1. Bochumer Day Camp. Wir werden eine Woche voller Spiel und Spaß, netter Menschen und einer Menge Programm erleben.
Das Besondere: Du musst dafür nicht mal deinen Koffer packen und kannst in deinem eigenen Bett schlafen.

Wir starten morgens gemeinsam, verbringen den Tag zusammen und am Nachmittag geht es für dich wieder nach Hause.
Wir werden gemeinsam ein Camp in Bochum mit Leben füllen und so richtige Sommerstimmung aufkommen lassen.

DAS DAY-CAMP IST VOLL BELEGT!

 

Wann? Montag, 26. – Freitag, 30. Juli Wichtige Formular für das Day-Camp  
Kosten?

 

50 € für das 1. Kind
40 € für das 2. Kind
30 € für jedes weitere Kind
Personalbogen u. Erklärung der Sorgeberechtigen
zu persönl. u. gesundheitl. Besonderheiten des Kindes
PDF
Tagesanmeldung?   
10 € je Kind Einwilligung zur Verwendung/Veröffentlichung
von Foto- u. Videomaterial
PDF
Für? Kinder von 6 – 12 Jahren    
Mit? Mareike Hauer und Team    
Anmeldung leider nicht mehr möglich! Das Day-Camp ist voll!    
  Flyer  nur noch für die Warteliste hier herunterladen    

 

Für weitere Fragen rund um den Ablauf und ggfs. Stornierung rufen Sie hier unsere FAQs auf.

Mit freundlicher Unterstützung der


 14.01.2021  Posted by on 14.01.2021 Kommentare deaktiviert für 1. Bochumer DAY CAMP
Jan 142021
 

Kindermusical Joseph, ein echt cooler Träumer_Der Film

 

Du tauchst ein in die lang vergangene Zeit von Joseph und seinen Brüdern, der bekannten Geschichte in der Bibel. In Liedern und Theaterszenen wird sein spannendes Leben erzählt, und du spielst eine Rolle darin. Nach einer Probenzeit zu Beginn der Woche werden die Lieder und Szenen gefilmt. Am Ende erhältst du eine DVD mit dem Film zur  Erinnerung. Neben dem Üben werden wir aber auch viel miteinander spielen und basteln.

Das Kindermusical-Team freut sich auf dich.

Anmeldung im Evangelischen Jugendpfarramt bei Ruth Ditthardt,

Formulare werden nach Anfrage per Mail oder Telefon geschickt.

Anmeldung bis spätestens Montag, 5. Juli 2021

Das Programm kann so nur stattfinden, wenn die dann gültige Coronaverordnung das zulässt. Wir bemühen uns, andernfalls ein alternatives Programm anzubieten.

 

Wann?

 

Montag, 12. – Freitag, 16. Juli
jeweils von 10 – 15 Uhr
   
Kosten? mit Ferienpass      7 €
ohne Ferienpass 10 €
Für? alle Kinder zwischen 6 – 12 Jahren
Mit? Ruth Ditthardt und Mitarbeitenden-Team
  Eine Anmeldung ist erforderlich!
Flyer hier herunterladen
 14.01.2021  Posted by on 14.01.2021 Kommentare deaktiviert für Kindermusical Ferienpass-Projekt