Diese Seite wir nicht mehr gepflegt!
Das Jupf heißt jetzt Kinder- und Jugendreferat
und ist nun unter www.ejubo.de zu erreichen!
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Das Jupf heißt jetzt Kinder- und Jugendreferat
und ist nun unter www.ejubo.de zu erreichen!
Ich möchte mein Kind anmelden. Wie läuft das?
Sie füllen den Anmeldeflyer aus und schicken ihn per Mail oder Post an die angegebene Adresse. Dann erhalten Sie eine kurze Bestätigung per Mail. Einen Brief mit weiteren Informationen, sowie eine Zahlungsaufforderung und einige Unterlagen, die für uns wichtig sind, wie z. B. Notfallinformationen, erhalten Sie mit der Post.
Zu Beginn der Sommerferien bekommen Sie dann aber noch einen Brief, in dem alle wichtigen Infos zusammengefasst sind. Das ist nötig, da wir zum jetzigen Zeitpunkt noch keine definitiven Aussagen zu den Maßnahmen zum Schutz vor Covid-19 machen können.
So etwas wie das Day Camp gab es bisher noch nicht Bochum. Was passiert da eigentlich den ganzen Tag?
Die Kinder können in einem bestimmten Zeitraum am Morgen gebracht werden, so dass das Ankommen entspannt abläuft. Wir starten dann mit einem gemeinsamen Frühstück. Nach dem Frühstück treffen wir uns mit allen gemeinsam, singen Lieder und hören eine spannende Geschichte. In zwei Phasen am Tag (vormittags und nachmittags) gibt es dann eine Menge an kreativen, sportlichen und spaßigen Workshops und Spielen. Mittags gibt es ein gemeinsames Mittagessen. Zum Abschluss des Tages treffen wir uns alle noch einmal gemeinsam, blicken auf den Tag und verspeisen einen Snack, bevor Sie ihre Kinder wieder in Empfang nehmen können. Zwischendurch gibt es natürlich genug Zeit um auch einfach mal zusammen zu spielen oder sich auch ein bisschen auszuruhen.
Mein Kind hat Lebensmittelunverträglichkeiten. Was bekommen die Kinder zu essen? Kann mein Kind dennoch am Day Camp teilnehmen?
Die Kinder bekommen ein Frühstück, ein Mittagessen und einen Snack am Nachmittag. Frühstück und Snack werden direkt in unserer Campküche zubereitet, das Mittagessen, lassen wir aus Gründen der Covid-19 Prävention in diesem Jahr von einem Caterer liefern.
Wenn ihr Kind kein Schweinefleisch isst oder vegetarisch oder vegan isst, können Sie das in den Unterlagen, die Sie mit der Anmeldebestätigung bekommen, einfach vermerken.
Wenn Ihr Kind aufgrund von Unverträglichkeiten (Gluten, Laktose, Fructose o.ä.) eine bestimmte Kost benötigt, spreche Sie bitte vor der Anmeldung mit uns. Eine solche Unverträglichkeit ist kein Ausschlusskriterium. Gemeinsam können wir sicherlich eine Lösung finden, wie ihr Kind am Camp teilnehmen kann.
Melden Sie sich in einem solchen Fall bei Frau Mareike Hauer 0234/960904-687 oder mareike.hauer@kk-ekvw.de
Das Camp findet auf einer Wiese statt. Was wenn es in Strömen regnet oder brüllende Hitze ist?
Auf dem Campgelände bauen wir eine Vielzahl an Zelten und Unterständen auf. Diese schützen uns vor Regen und spenden bei Sonne ausreichend Schatten. Wichtig ist, dass Sie ihr Kind dem Wetter entsprechend mit Regenjacken und oder Sonnencreme ausstatten. Nähere Infos, was ihr Kind mitbringen soll, finden Sie in der Anmeldebestätigung.
Wir befinden uns mitten in der Corona Pandemie. Wie sollen da viele Kinder miteinander Spaß haben? Läuft das Ganze konform mit den Regeln?
Wir planen das Day Camp mit allen nötigen Sicherheitsmaßnahmen. Zum jetzigen Zeitpunkt planen wir mit ziemlich strengen Maßnahmen. Wir hoffen diese je nach Lage entsprechend lockern zu können, stellen uns aber auf strikte Maßnahmen ein. Genaue Informationen zu den endgültigen Maßnahmen vor Ort erhalten Sie in einem Brief am Anfang der Sommerferien. Wir planen unser Programm in Bezugsgruppen, es wird auf dem Gelände eine Pflicht zum Tragen von Masken geben, wir stellen genügend Möglichkeiten zum Händewaschen und –desinfizieren zur Verfügung.
Des Weiteren wird das Mittagessen von einem Caterer geliefert, damit auch dort die Hygienemaßnahmen sichergestellt werden. Wir planen außerdem die Durchführung eines verpflichtenden Schnelltests vor Betreten des Geländes. Abschließend setzen wir uns dafür ein, dass alle Mitarbeitenden zumindest eine Erstimpfung vor Beginn des Camps haben. So hoffen wir das Risiko möglichst gering zu halten.
Ich möchte mein Kind wieder abmelden. Kann ich die Anmeldung stornieren?
Sie können die Anmeldung ihres Kindes stornieren. Dafür melden Sie ihr Kind schriftlich per Mail bei Frau Martina Kampmann ab. Ab einem gewissen Zeitpunkt werden für Sie Stornokosten fällig.
Die Stornokosten sind wie folgt gestaffelt:
Bei Abmeldung bis zum 25.06. behalten wir 10% ein
Bei Abmeldung bis zum 05.07. behalten wir 20% ein
Bei Abmeldung bis zum 12.07. behalten wir 40% ein
Bei Abmeldung bis zum 19.07. behalten wir 50% ein
Bei Abmeldung nach dem 19.07. behalten wir 60% ein
Bei Nichtantritt ohne vorherige Abmeldung behalten wir 100% ein.
Ich habe weitere Fragen. Wo kann ich mich melden?
Wenn Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne in der Verwaltung bei Martina Kampmann (0234/962904-681)
der bei der Leitung Mareike Hauer (0234/962904-687).
Wir werden gerne Ihre Fragen beantworten.
am 25. April 2021
>> w.w.j.d. <<
In unserem Jump In geht es um die Frage:
„Was würde Jesus dazu sagen?“
Fragen, die uns das Leben stellt, helfen uns, Orientierung zu finden. Und wir glauben, dass wir hier viel von Jesus lernen können.
eure Fragen an Jesus, die du uns eingesendet hast, werden heute beim Jump In eingespielt.
Wir sind schon sehr gespannt darauf.
Wer in der Passionszeit für sich einen kleinen Kreuzweg durch die Stadt gehen möchte, kann das als Actionbound vom 25.3. – 2.4. machen.
Der Arbeitskreis für den Ökumenischen Jugendkreuzweg hat gerade diesen Weg vorbereitet.
Der Weg führt euch vom Schauspielhaus über die Innenstadt bis zur Castroper Straße und wieder zurück.
Du brauchst nur die App herunterladen und den QR-Code scannen und schon gehts los.
Eine genaue Anleitung findest du hier .
am Sonntag, 7. März 2021
Herzliche Einladung!
Feiert wieder den Jump In online mit.
Dieses Mal hat das Jugendmitarbeitenden – Team in Dahlhausen den Jump In vorbereitet.
Corona bringt seit mehr als einem Jahr alle Planungen ins Wanken.
Nichts scheint mehr sicher.
Dabei sehnen wir uns nach Verlässlichkeit.
Der Wackelturm aus Klötzchen, die fehlen und Klötzchen die bleiben, wird ein Bild dafür sein.
Die Konfirmand*innen der Gemeinde haben sich hier mit eingebracht.
Wir freuen uns, wenn ihr einfach dort, wo ihr sein könnt, den Jump In Gottesdienst mitfeiert.
Für das Team: Ruth Ditthardt
Liebe Bochumer Kolleg*innen in den Gemeinden und im Schuldienst, liebe Mitarbeitende in der Konfi-Arbeit,
der nächste „Jump In“-Jugendgottesdienst findet digital am 7. März statt. Zusammen mit Ruth Ditthardt vom Ev. Jugendpfarramt bereiten wir ihn mit dem Dahlhauser Jugendmitarbeitenden-Team vor, u. a. mit einer Aktion zu „Charts der Lieblings-Bibelsprüche“.
Dazu gibt es eine Umfrage mit einer üppigen Auswahl an bekannten biblischen Sprüchen, zu der möglichst viele Bochumer Konfis, Jugendliche, Jugendmitarbeiter*innen, usw. eingeladen werden. Vielleicht finden die älteren Konfis und die bereits Konfirmierten dort ihren Konfirmationsspruch (wieder). Für andere ist diese Umfrage möglicherweise auch ein Anreiz, sich auf die Suche zu begeben.
Bitte gebt doch die vorbereitete Nachricht an eure Konfirmand*innen, Jugendliche, Jugendmitarbeiter*innen und sonstige mögliche Interessierte weiter.
Dazu die Info-Datei zur Umfrage hier herunterladen und versenden.
Die Umfrage läuft bis Donnerstag, 25. Februar.
Danke für eure Unterstützung!
Herzliche Grüße
Andreas Menzel
Die Umfrage habe ich über „Google forms“ erstellt (auf diesem Weg ein herzliches Dankeschön an Till für die inspirierende Fortbildung dazu :-))
Was können Gemeinden ihren Konfis in dieser Zeit an religionspädagogischen Elementen anbieten, ohne dass die Jugendlichen zu Hause vor einem Bildschirm sitzen müssen?
„Actionbound“ bietet dazu eine Möglichkeit.
Mit dem Programm lassen sich Rallyes erstellen, die allein oder in Kleingruppen an einem ausgesuchten Ort zu beliebiger Zeit mit Hilfe einer Handy-App gespielt werden können. Die sogenannten „Bounds“ ähneln einer Schnitzeljagd, werden aber mit multimedialen Elementen, wie QR-Codes, Videos, GPS und mehr ergänzt.
Dass damit auch religionspädagogische Themen originell aufbereitet werden können, wird Holger Dirks, Jugendpfarrer im Kirchenkreis Gelsenkirchen und Wattenscheid, in einem Webinar per Zoom vorstellen.
Die Einführung in Actionbound beinhaltet einen Überblick über die Möglichkeiten der App, Fragen zur Lizenzverwaltung und kurze praktische Übungen. Vorkenntnisse oder Lizenzen sind nicht nötig.
Leider lässt Corona noch immer keine Begenungen zu.
Aber wir möchten dich trotzdem herzlich einladen zu unserer kleinen Andacht.
1. Abschluss des PauschalreisevertragesAnmelde-u.Teilnahmebedingungen_Stand-7.18
Mit der Anmeldung wird dem Evangelischen Jugendpfarramt Bochum als Veranstalter der Ferienfreizeit vom Anmeldenden der Abschluss eines Pauschalreisevertrags aufgrund der in der Ausschreibung genannten Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen verbindlich angeboten. Der Anmeldende ist an sein Angebot für die Dauer von 14 Tagen ab dessen Eingang beim Veranstalter gebunden.
Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem vom Veranstalter hierfür vorgesehenen Formular; Anmeldungen per Telefon oder auf elektronischem Wege werden nicht angenommen. Bei Minderjährigen ist sie von einem Personensorgeberechtigten zu unterschreiben. Mit dem Eingang einer Teilnahmebestätigung des Veranstalters beim Anmeldenden kommt der Pauschalreisevertrag zustande. Sollte die Ferienfreizeit bereits voll belegt sein oder der Teilnahme sonstige Gründe entgegenstehen, wird der Anmeldende umgehend benachrichtigt.
Dokument hier herunterladen.
2. Bezahlung
Eine Anzahlung in Höhe von 50,00 € pro angemeldete/n Teilnehmer/in ist bis spätestens eine Woche nach Erhalt der Teilnahmebestätigung des Veranstalters sowie des Sicherungsscheins fällig. Der restliche Reisepreis ist, sofern in der Ausschreibung nichts Abweichendes vermerkt ist, spätestens drei Wochen vor Beginn der Ferienfreizeit fällig, in keinem Fall aber vor Ablauf der Frist nach Ziffer 6 f dieser Bedingungen. Bei Buchungen kürzer als drei Wochen vor Beginn der Ferienfreizeit bzw. nach Ablauf der Frist nach Ziffer 6 f ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig.
Zahlungen sind auf das folgende Konto des Veranstalters zu leisten:
Evangelischer Kirchenkreis Bochum Freizeiten
Sparkasse Bochum
IBAN: DE52 4305 0001 0001 5306 90
BIC: WELADED1BOC
Der Veranstalter bittet, beim Verwendungszweck der Zahlung unbedingt die in der Ausschreibung angegebene Freizeitnummer und den Namen des / der Teilnehmenden anzugeben. Barzahlungen werden vom Veranstalter nicht entgegen genommen.
3. Vertragliche Leistungen, Leistungs- und Preisänderungen
Der Umfang der vereinbarten Leistungen sowie der beidseitigen Rechte und Pflichten ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Ausschreibung, den evtl. ergänzenden Angaben auf der Homepage des Veranstalters, den Angaben in der Fahrtanmeldung, der Teilnahmebestätigung sowie dieser Bedingungen.
Dem Veranstalter bzw. den Leitenden und Betreuenden der Ferienfreizeit obliegt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Aufsichtspflicht über die minderjährigen Teilnehmenden. Dem Anmeldenden ist bekannt, dass hierfür möglichst schon vorab eine genaue Kenntnis etwaiger besonderer Umstände (z. B. Krankheiten, Notwendigkeit einer Medikamenteneinnahme, spezielle Nahrungsbedürfnisse) der Teilnehmenden erforderlich ist; er verpflichtet sich daher, dem Veranstalter diese Informationen auf dem vom Veranstalter hierfür vorgesehenen Formular mitzuteilen.
Der Veranstalter kann nach Vertragsabschluss Änderungen und Abweichungen von einzelnen Leistungen oder Pflichten vornehmen, wenn diese nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Ferienfreizeit nicht beeinträchtigen oder sonst für den / die Teilnehmenden zumutbar sind. Der Veranstalter behält sich Erhöhungen des ausgeschriebenen oder vereinbarten Reisepreises aufgrund einer bei Vertragsschluss noch nicht eingetretenen oder für ihn nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten, der Steuern oder Abgaben für bestimmte Reiseleistungen oder der für die betreffende Ferienfreizeit geltenden Wechselkurse vor. Im Falle der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 8 % hat der Veranstalter den Anmeldenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Fahrtantritt, davon in Kenntnis zu setzen; spätere Änderungen sind nicht zulässig.
Der Anmeldende ist dann berechtigt, unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Ferienfreizeit zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, ihm eine solche aus seinem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Er hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.
Ebenfalls kann der Anmeldende eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit die vorgenannten Kosten, Steuern, Abgaben oder Wechselkurse zu niedrigeren Kosten für den Veranstalter führen. Hat der Anmeldende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag bezahlt, ist der Mehrbetrag vom Veranstalter zu erstatten. Entstandene Verwaltungsausgaben können vom Erstattungsbetrag abgezogen werden; diese sind vom Veranstalter auf Verlangen nachzuweisen. Leistungs- und Preisänderungen sind dem Anmeldenden auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich mitzuteilen.
4. Teilnahme eines Ersatzreisenden
Der / die Teilnehmende kann sich bis zum Beginn der Ferienfreizeit durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den in der Ausschreibung angegebenen besonderen Fahrterfordernissen genügt und seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. In diesem Fall wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 € berechnet.
5. Rücktritt des Anmeldenden vor Reisebeginn
Der Anmeldende kann jederzeit vor Beginn der Ferienfreizeit vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Bei Minderjährigen muss der Rücktritt von einem Personensorgeberechtigten erklärt werden. Die bloße Nichtzahlung des Reisepreises ist keine Rücktrittserklärung.
Tritt der Anmeldende vom Pauschalreisevertrag zurück oder tritt der / die Teilnehmende die Ferienfreizeit nicht an, so kann der Veranstalter einen angemessenen pauschalen Ersatz für seine getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen unter Berücksichtigung einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung verlangen. Dieser beträgt bei einem Rücktritt:
a) bei Gruppen-Busreisen (Reisebus oder Kleinbus/Bulli)
bis 31 Tage vor Fahrtbeginn: 5 % des Reisepreises
bis 14 Tage vor Fahrtbeginn: 30 % des Reisepreises
bis 7 Tage vor Fahrtbeginn: 50 % des Reisepreises
ab 7 Tage bis zum Fahrtbeginn: 65 % des Reisepreises
ab 2 Tage bis zum Fahrtbeginn: 80 % des Reisepreises
und bei Nichtantritt zur Fahrt: 90 % des Reisepreises.
b) bei Gruppen-Flugreisen und Gruppen-Zugreisen
bis 31 Tage vor Fahrtbeginn: 20 % des Reisepreises
bis 14 Tage vor Fahrtbeginn: 35 % des Reisepreises
bis 7 Tage vor Fahrtbeginn: 50 % des Reisepreises
ab 7 Tage bis zum Fahrtbeginn: 65 % des Reisepreises
ab 2 Tage bis zum Fahrtbeginn: 80 % des Reisepreises
und bei Nichtantritt zur Fahrt: 90 % des Reisepreises.
c) bei Reisen mit eigener Anreise und sonstige Reisen
bis 31 Tage vor Fahrtbeginn: 5 % des Reisepreises
bis 14 Tage vor Fahrtbeginn: 20 % des Reisepreises
bis 7 Tage vor Fahrtbeginn: 40 % des Reisepreises
ab 7 Tage bis zum Fahrtbeginn: 50 % des Reisepreises
ab 2 Tage bis zum Fahrtbeginn: 60 % des Reisepreises
und bei Nichtantritt zur Fahrt: 90 % des Reisepreises.
Dem Anmeldenden wie auch dem Veranstalter bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Veranstalter überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden geringer oder höher ist als die pauschale Entschädigung. Der Veranstalter ist auf Verlangen des Anmeldenden bzw. des Teilnehmenden verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen.
6. Rücktritt des Veranstalters vor Reisebeginn
Der Veranstalter kann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten
a) wenn der Anmeldende die Teilnehmerinformationen ungeachtet der ihm hierfür gesetzten Frist und einer schriftlichen Nachfrist von mindestens einer Woche nicht beim Veranstalter einreicht.
b) bis eine Woche nach Erhalt der Teilnehmerinformationen, wenn für ihn erkennbar ist, dass – etwa aus medizinischen, gesundheitlichen, pädagogischen oder aus Gründen der Aufsichtsführung – die Teilnahme der angemeldeten Person mit einem nicht vertretbaren Risiko für den betreffenden Teilnehmenden, die anderen Teilnehmenden oder den Veranstalter verbunden ist.
c) wenn der / die Teilnehmende ohne ausreichende Entschuldigung nicht an dem / den vom Veranstalter mitgeteilten Vorbereitungstag/en teilnimmt.
d) wenn der Anmeldende oder der / die Teilnehmende seine vertraglichen Pflichten nicht einhält, insbesondere der Reisepreis nicht fristgerecht (Anzahlung und Restzahlung) bezahlt wird;
e) beim Bekanntwerden für die Aufsichtsführung oder die Durchführung der Ferienfahrt wesentlicher persönlicher Umstände des / der Teilnehmenden nach Abschluss des Pauschalreisevertrages, wenn durch diese eine geordnete oder sichere Durchführung der Ferienfreizeit für den / die Teilnehmende oder die anderen Teilnehmenden nicht gewährleistet ist.
f) bis zu 28 Tage vor Reisebeginn, wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl für die betreffende Ferienfreizeit nicht erreicht wird. Der / die Anmeldende ist dann berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Ferienfreizeit zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, ihm eine solche aus seinem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten.
In allen anderen Fällen wird der etwa schon geleistete Reisepreis in voller Höhe zurückerstattet, weitere Ansprüche des Anmeldenden sind ausgeschlossen.
7. Kündigung des Veranstalters
Der Veranstalter bzw. die Leitenden der Ferienfreizeit als dessen bevollmächtigte Vertreter/innen können den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der / die Teilnehmende die Durchführung der Ferienfreizeit ungeachtet einer Abmahnung der Freizeitleitung so nachhaltig stört, dass der Veranstalter seine Aufsichtspflicht gegenüber den Teilnehmenden der Ferienfreizeit oder die weitere schadensfreie Durchführung der Ferienfreizeit nicht mehr gewährleisten kann oder wenn sich der / die Teilnehmende ungeachtet einer Abmahnung der Freizeitleitung sonst in einem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Pauschalreisevertrages gerechtfertigt ist.
Die Kosten für die vorzeitige Rückbeförderung des / der Teilnehmenden nach einer Kündigung sowie weitere damit im Zusammenhang anfallende Kosten werden dem Anmeldenden bzw. den Personensorgeberechtigten in Rechnung gestellt. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf den vollen Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer Erstattung oder einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.
8. Versicherungen
Der Veranstalter hat für die Teilnehmenden während der Dauer der Ferienfreizeit eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Letztere tritt jedoch nur bei Schäden gegenüber Dritten ein, nicht bei Schäden, die sich die Teilnehmenden untereinander zufügen und gilt nur subsidiär zu anderen bestehenden Versicherungen. Kein Versicherungsschutz besteht bei Ansprüchen aus dem Verlust oder Abhandenkommen von Sachen aller Art. Der Veranstalter empfiehlt ggf. den Abschluss eigener zusätzlicher Versicherungen (Reiserücktrittskosten, Reisegepäck, Haftpflicht, Auslandskrankenschutz etc.), um die mit der Anmeldung / Teilnahme an der Ferienfreizeit verbundenen Risiken zu mindern.
9. Pass- und Visavorschriften
Der Veranstalter verpflichtet sich, deutsche Staatsangehörige oder Staatsangehörige des Staates, in dem die Ferienfreizeit angeboten wird, bei Auslandsreisen über geltende Pass- und Visavorschriften zu informieren, für Angehörige anderer Staaten erteilt das zuständige Konsulat Auskunft. Für die Erfüllung behördlicher Auflagen, Zoll- und Gesundheitsvorschriften sowie die Beschaffung der notwendigen Reisedokumente ist, sofern dies der Veranstalter nicht ausdrücklich übernommen hat, der Anmeldende selbst verantwortlich. Der Veranstalter haftet nicht für unvorhersehbare Verzögerungen der diplomatischen Vertretungen bei der Ausstellung von Reisedokumenten und beim Zugang, sofern ihn nicht ein eigenes Verschulden trifft.
10. Haftung des Veranstalters
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden des/der Teilnehmenden, die nicht Körperschäden sind, ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Reisepreises, soweit ein solcher Schaden vom Veranstalter nicht schuldhaft herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei Schäden durch nicht vorhersehbare höhere Gewalt, durch vorwerfbar fehlerhafte Angaben in der Fahrtanmeldung oder infolge von vorwerfbaren Verstößen des / der Teilnehmenden gegen Anordnungen der Freizeitleitung übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung. Er haftet auch nicht für Schäden, Krankheit, Unfall oder Verlust von Gegenständen, die durch fahrlässiges Verhalten des / der Teil-nehmers/in verursacht werden.
Der Veranstalter haftet ferner nicht für Leistungsstörungen, Personen-, Sach- oder Vermögensschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
11. Obliegenheiten des Anmeldenden und des Teilnehmenden
Bei auftretenden Schwierigkeiten ist jeder / jede Teilnehmende verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zu deren Behebung beizutragen und evtl. Schäden für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten.
Er / sie ist verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Leitung der Ferienfreizeit oder dem Veranstalter mitzuteilen und dieser eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von der Leitung der Ferienfreizeit oder vom Veranstalter ernsthaft verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Pauschalreisevertrags durch ein besonderes Interesse des Teilnehmenden gerechtfertigt wird. Kommt ein / eine Teilnehmende dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nach, so stehen ihm / ihr oder dem Anmeldenden Ansprüche insoweit nicht zu.
Die Leitung der Ferienfreizeit ist beauftragt und verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen, soweit dies möglich und zumutbar ist. Ansprüche des Anmeldenden wegen Reisemängeln nach den §§ 651 i bis j des Bürgerlichen Gesetzbuches verjähren nach Ablauf von zwei Jahren ab dem vertraglich vorgesehenen Ende der Ferienfreizeit.
12. Datenschutz
Der Veranstalter versichert die vertrauliche Behandlung der Daten der Anmeldenden und der Teilnehmenden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie die Löschung der Daten, sofern diese nicht mehr für die Abwicklung der Ferienfreizeit erforderlich sind. Er erteilt dem Anmeldenden auf Anfrage Auskunft, welche seiner Daten bei ihm gespeichert sind. Die Verwendung von Daten zu Werbezwecke oder die Weitergabe von Daten an Dritte ohne Einwilligung des Anmeldenden ist ausgeschlossen außer an Unternehmen und Personen, die mit der Erbringung von Leistungen im Rahmen der Ferienfreizeit beauftragt sind.
13. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Pauschalreisevertrags oder dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.
Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach deutschem Recht. Gerichtsstand des Veranstalters ist Bochum.
Stand: 01.07.2018
Veranstalter: Evangelisches Jugendpfarramt Bochum
vertreten durch den Superintendenten Dr. Gerald Hagmann
Westring 26 a
44787 Bochum
Wir haben lange gewartet und gehofft, dass wir zur Jugendbegegnung nach Taizé / Frankreich fahren können.
Schweren Herzens haben wir nun entschieden, dass wir auch in diesem Jahr auf diese besondere Woche vor den Ferien verzichten müssen und sagen die Taizé-Fahrt ab.
Aber nächstes Jahr sind wir wieder in der vorletzten Schulwoche in Taizé!
Rückfragen an Ruth Ditthardt (Evangelisches Jugendpfarramt) oder Sebastian Strack (Hildegardisschule)
Ort /Land | Taizé / Frankreich |
Datum | 19. – 27. Juni 2021 ABGESAGT! |
Alter | Jugendliche ab 15 Jahren und junge Erwachsene |
ist schon einmal online.
Im Laufe des Januars liegt es dann in deiner Gemeinde aus.
Es hat ein anderes Papierformat mit vielen altbewährten und auch interessanten neuen Veranstaltungen.
Schau doch schon mal rein, mit einem Klick rechts auf das Titelbild.
… das klingt nach Vertrösten
und nach Durchhalteparolen:
„Übermorgen ist alles vorbei,
da müssen wir jetzt eben durch!“
Aber es ist viel mehr:
Weihnachten steht vor der Tür.
Und die Adventszeit ist gefüllt mit Vorfreude auf das Weihnachtsfest.
Erst eins, dann zwei, dann drei dann vier, dann…
Gott kommt … erst übermorgen?
Herzliche Einladung zum Jump In am 3. Advent in der Lutherkirche am Stadtpark.
Wir feiern mit Einhaltung der Hygieneregeln wieder gemeinsam Jugendgottesdienst und freuen uns darauf. Continue reading »
LICHT! …vom Licht Suchen und Licht Finden
Es wird Herbst.
Das Laub färbt sich, die Tage werden kürzer und die Sonne scheint nur noch wenig.
In dieser Zeit zünde ich mir gerne eine Kerze an. Ihr Licht ist heimelig und gibt mir ein gutes Gefühl.
Sie kann einen ganzen Raum hell machen. Licht spielt für uns Menschen eine wichtige Rolle.
Es gibt Orientierung und Wärme. In der Dunkelheit sehnen wir uns danach.
Ein Lichtblick gibt Hoffnung.
Unseren Jump In werden wir endlich wieder mit EUCH gemeinsam feiern. Aber es gibt Regeln!
Bitte unbedingt weiterlesen…
In Jahr 2020 ist so einiges wegen Corona ausgefallen und somit auch Jump In. Daher wurden einige Termine als online Format angeboten.
Am 26. April 2020 hatte der Jump In Premiere auf Youtube
Am 27. September 2020 erfolgte ein weiterer online
Am 11. Juni 2020 gab es einen Jump In open air
Hier kannst du alle nachhören.
Mitarbeit konkret
Du arbeitest regelmäßig in deiner Gemeinde, OT oder fährst auf Konfi- oder Ferienfreizeiten mit und möchtest mehr wissen?
Dann bist du richtig beim Grundkurs. Hier werden MitarbeiterInnen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen für ihre Tätigkeiten qualifiziert.
Zentrale Themen der Ausbildung sind:
Gruppenentwicklung, Leitungsverhalten, Zusammenarbeit im Team, Spielpädagogik, pädagogische und rechtliche Verantwortung, Kinderschutz und mehr.
Im Austausch mit den anderen Teilnehmenden bringst du deine Erfahrungen ein und nimmst ein volles Paket an Methoden, Wissen und Ideen für deine Praxis mit.
Dieser Kurs ist zentraler Bestandteil für die Beantragung der Jugendleiterkarte (JuLeiCa).
Wann: | 12. – 16. Oktober |
Wo: | Jugendbildungsstätte Radevormwald |
Kosten: | werden von der AEJ (Arbeitsgemeinschaft ev. Jugend) übernommen |
Für: | Mitarbeitende ab 16 Jahren |
Mit: | Stefan Borgschulte und Ruth Ditthardt |
Anmeldeschluss: Freitag, der 25.09.2020 |
Als kleinen Ersatz für unsere ausgefallene Kinderfreizeit werden wir uns auf ein Abenteuer durch die Zeit begeben.
Wann? | 27.07. – 02.08. | jeweils von 10 – 16 Uhr |
Wo? | Haus der Kirche am Westring 26 b 44787 Bochum |
|
Für wen? | max. 32 Kinder im Alter von | 7 – 14 Jahren |
Leitung | Kirstin Zipproth | 0234 – 962904-684 kirstin.zipproth@kk-ekvw.de |
Bitte den Flyer ausfüllen und zurücksenden. | hier herunterladen |
In der Woche wird gemeinsam gespielt, gebastelt und gelacht.
Ebenso wird es am Donnerstag einen Ausflug geben. Für Verpflegung wird an den Tagen gesorgt.
Als Abschluss ist von Samstag auf Sonntag eine Übernachtung in der Christuskirche geplant.
Auf Abenteuerreise mit Jona. Kreatives und Spielerisches
Gerne hätten wir an dieser Stelle zum Kindermusical „Jona. Unterwegs im Auftrag des Herrn“ eingeladen. Nach 17 Jahren, in denen die Kindermusical-Projekte immer zu Beginn der Sommerferien stattgefunden haben, müssen wir in diesem Jahr wegen Corona aussetzen.
Aber wir haben rund um die Lutherkirche am Stadtpark ein alternatives Angebot vorbereitet.
Wann: | Montag, 6. Juli – Freitag, 10. Juli |
jeweils 10:00 – 15:00 Uhr |
Wo: | Um die Lutherkirche am Stadtpark Klinikstr. 10 |
|
Für: | Kinder zwischen 6 und 12 Jahren | |
Kosten: | Der Flyer mit weiteren Infos und Anmeldung sind hier zu finden. |
Anmeldung erforderlich! |
Mit: | Ruth Ditthardt und Team |
Das Team freut sich schon auf euch.
Infos und Rückfragen bei:
Ruth Ditthardt, ruth.ditthardt@kk-ekvw.de
Telefon: 0234 – 962940-683
In diesem Jahr ist der Jugendtag wegen Corona ausgefallen und somit auch Jump In.
Aber das Team um Ruth Ditthardt hat am 11. Juni einen Jump In open air gestaltet.
Schaut hier mal auf unserem YouTube-Kanal nach.
Frisch geduscht ist fast wie neu geboren… kennst du das auch?
Vor allem nach dem Sport oder auch morgens nach dem Aufstehen weckt ein erfrischender Wasserstrahl unsere Lebensgeister.
So eine Dusche ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Man wäscht sich, um sich selbst wohl zu fühlen aber auch, um nicht andere mit unangenehmen Gerüchen zu belästigen.
Irgendwann gibt auch das stärkste Deo auf. ›› einmal frisch machen ‹‹ … das ist auch ein guter Vorsatz für den Start in ein neues Jahr. Nicht alles ändert sich, aber es gibt die Chance, Dinge neu zu überdenken, anders anzupacken, sich inspirieren zu lassen für neue Wege.Gemeinsam mit vielen jungen Menschen aus Bochum und Umgebung feiern wir diesen besonderen Gottesdienst. Neue Lieder mit Band, kreative Anspiele und verständliche Impulse geben Anregungen, den eigenen Glauben aufzufrischen.
Wann: |
sonntags 18:00 (außer am Jugendtag) |
|
16. Februar | ||
Wo: | zentral in der Lutherkirche / Stadtpark, Klinikstr. 10 Linien 308, 318, 354, 394 (Haltestelle Planetarium) |
|
Für: | alle ab 12 Jahren | |
Mit; | dem Jump In – Team rund um Ruth Ditthardt und Stefan Borgschulte |
Wir laden Euch herzlich ein, mit uns in der Lutherkirche am Stadtparkden ersten Jump In im Jahr 2020 zu feiern.
Im Anschluss gibt es wie immer einen kleinen Imbiss und die Einladung, noch ein bisschen da zu bleiben und sich zu unterhalten.
Wir freuen uns auf Euch!
„Der Barmherzige Samariter“
Die Story:
„Wer ist mein Nächster?“ Diese Frage stellen sich nicht nur fromme Leute. Jesus gibt eine Antwort: „Ein Mann reiste von Jerusalem nach Jericho. Unterwegs überfielen ihn Räuber…“
Wer wird erste Hilfe leisten?
Diese spannende Geschichte mit überraschendem Ende ist Inhalt des Musicals.
Mit den Kindern werden wir in den fünf Tagen die Lieder, Texte und Choreographien einüben und am Freitag als Höhepunkt und Abschluss des Projektes direkt zur Aufführung bringen. Die Musik wird dabei über Playback eingespielt, die Kulissen, Requisiten und Kostüme werden wir zum Teil mit den Kindern selbst herstellen. Neben dem Üben kommt aber auch das Spielen nicht zu kurz. Continue reading »
In Bochum sind verschiedene Träger der evangelischen Jugendarbeit Mitglied in der aej.
Sie alle verbindet das engagement für Kinder und Jugendliche in unserer Stadt.
Die aej Bochum ist eine solidarische Gemeinschaft, in der man voneinander lernt, einander unterstützt, gemeinsame Interessen verfolgt und Stellung zu politischen Themen bezieht.
Die aej Bochum ist Mitglied im Jugendring Bochum. Über die aej werden öffentliche Mittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan an die Träger weitergeleitet.
Mitarbeitende und Jugendliche können sich von ihrer Gemeinde oder ihrem Verband / Verein für diese Arbeit delegieren lassen.
Die aej Delegierten treffen sich zu den Vollversammlungen:
Wann?
|
31. Mai 15. November jeweils montags, 19 – 21 Uhr |
|
Wo? | Im Haus der Kirche, Westring 26 c, Bochum |
|
aej-Vorstand: | Anna-Sophie Wellner, Jörg Borling, Karsten Melzer, Ruth Ditthardt, Thomas Bierbaum |
|
www.aej-bochum.de |
Was heißt Juleica?
Die JuLeiCa (Jugendleiterkarte) erhält, wer einen Kurs für LeiterInnen von Gruppen, Freizeiten und Treffs abgeschlossen hat und kontinuier- lich ehrenamtlich tätig ist. Die JuLeiCa dient als Nachweis für einen qualifizierten Ausbildungskurs. Der Grundkurs ist die Grundlage für die JuLeiCa und umfasst zwei Wochenenden oder 5 Tage und einen Erste-Hilfe-Kurs. Zusätzlich muss ein Methodenseminar innerhalb eines Jahres belegt werden. Je nach Tätigkeitsbereich kann gewählt werden: ein Methoden-seminar wie STEP (Seminartag Erlebnis-Pädagogik), Impulstag Freizeiten oder ein anderer Praxistag.
Das Ausbildungskonzept kann bei uns angefordert werden.